Liebe Gastgeber und liebe Feriengäste, wir freuen uns, dass wir ab dem 18. Mai 2020 unsere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen dürfen. Wir müssen die Einhaltung der Vorgaben der
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes SH in der jeweils geltenden Fassung sicherstellen. Das gilt insbesondere für die Kontaktbeschränkungen. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Auswahl an
Informationen. Der Schutz Ihrer und unserer Gesundheit hat nachwievor oberste Priorität! (Stand 18.05.2020)